Nach 2.12., 20.12., 10.1., 31.1., 14.2./21.2. nun 7.3.! Ende offen! - Der politische Betrug geht weiter!
Corona-Ein Sommermärchen!Merkt ihr (auch) was? - Die haben keinen Plan, kein Ziel und auch keine Empathie!
"Einen Lockdown wie im Frühjahr würde es mit dem Wissen von Heute nicht mehr geben!" (Bundesgesundheitsminister Spahn, September 2020)
"Das ist jetzt ein auf vier Wochen befristeter Lockdown-Light. Das heisst, wir müssen Ende des Monats nicht darüber diskutieren, was wir wann und wie lockern" (Armin Laschet, Ende Oktober 2020)
"Die Kurve steigt zwar nicht mehr, aber wir befinden uns auf einem gleichbleibend zu hohem Niveau. Wir müssen den Lockdown bis zum 20.12. verlängern. Zu Weihnachten und Silvester werden wir etwas lockern!" (Unisono der Ministerpräsidenten, Ende November 2020)
"Wir können nicht lockern. Die Zahlen sind noch zu hoch. Der Lockdown muss bis zum 10.1. verlängert werden. Silvester darf es keine Lockerungen geben!" (Ministerpräsidentenrunde am 14.12.).
"Wir müssen den Lockdown jetzt verschärfen. Wir machen jetzt bis zum 10.1. alles zu, dann laufen die Impfungen und man wird weitersehen." (16.12.)
"Der 10.1. reicht nicht. Wir müssen bis mindestens Ende Januar 2021 verlängern!" (Söder und andere).
"Der Lockdown wird verschärft. Ihr habt euch jetzt nur noch mit Haushalt+1 zu treffen und ggf. nur im Radius von 15 Kilometern!" (PK vom 5.1.2021)
"Die Mutanten kommen. Wir müssen nochmal durchhalten und der Lockdown wird bis Ende Januar verlängert."
"Es reicht noch nicht. Außer Schulen, Kitas und Friseuren bleibt weiterhin alles zu, bis mindestens 7.3.! Die Zielinzidenz ist jetzt 35, nicht mehr 50!"
Mit RVO zum 20.2.2021 hat das Land NRW den Lockdown erneut zum xten Mal nun bis mindestens 7.3.2021 verlängert! Vorausgegangen war eine Verlängerung um eine Woche ohne jegliche Veränderungen, was bereits Spekulationen heraufbeschwor. Die neue Verordnung enthält nun auch die Öffnung für Friseure und Fußpflege ab dem 1.3.2021. Weiterhin wird auf die "staatliche Maßregelung" der "Kontakte" gesetzt, die verfassungsrechtlich so m.E. unhaltbar ist. Daher:
Wir haben die Faxen dicke! Wir treffen uns. AG WEIMAR, Owi523 Js 202518/20 vom 11.1.2021. Gegen jeden Bußgeldbescheid werden entsprechende Rechtsmittel eingelegt!
>LINK ZUR RVO NRW bis zum 7.3.2021. Infos erhaltet ihr gern per email.
>Infos zum Brettspiel (einfach mal reinschauen).
IMPRESSUM
Betreiber:
Gobinda-Freizeit (bis 23.12.2010: "AFS-Rheinland")
H.-Georg Rausch (verantwortlich)
Bonn
Adresse: moderator[-AT-]gobinda-freizeit.de!
Anwaltliche/Amtliche Schreiben (Solche an andere Adressen bewirken keine Termin-Ingangsetzung!):
rechtsabteilung[-AT-]gobinda-freizeit.de!
Juristisches
GOBINDA ist eine private, offene Freizeitgruppe im Raum Bonn/Köln/Rhein-Sieg.
Das bedeutet, dass unsere Teilnehmer vornehmlich aus dieser Region stammen, nicht, dass unsere Aktivitäten auf diese Region beschränkt wären oder diese Region voll umfasst. Es gibt keinerlei gewerblichen Hintergrund noch irgendeine Gewinnerzielungsabsicht. Organisationsarbeit erfolgt bei uns im Sinne eines Ehrenamtes.
Zur Durchführung unserer Freizeitaktivitäten bilden wir formaljuristisch und in sich abgeschlossen für jede einzelne Aktivität eine nichtkommerzielle Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, wie sie in den §§705 ff. BGB geregelt ist und die aus den jeweils für dieses Event gemeldeten Teilnehmern besteht. Es gibt weder ein übergeordnetes "Organ" noch eine "Leitung" im vereinsrechtlichen Sinne.
Jedwede Form einer "Durchgriffshaftung" auf an einem Event Unbeteiligte ist somit von Vornherein ausgeschlossen. Weder der Moderator, noch GOBINDA als Ganzes oder die an einem Event unbeteiligten Personen, die GOBINDA nahestehen, übernehmen irgendeine Form der Haftung.
Gemäß §710 BGB ist die Geschäftsführung bei allen einzelnen Events grundsätzlich dem Moderator allein übertragen.
Auf diese Haftungsrechtlichen Grundlagen wird bezüglich jeder Zusammenarbeit mit unserer Freizeitgruppe ausdrücklich hingewiesen.
Da es in diesem unseren Lande leider viele Menschen gibt, die ein Haar in der Suppe suchen und dies bei entsprechender Akribie auch finden, sind einige weitere Anmerkungen zu den rechtlichen Grundlagen unserer Freizeitgruppe und dieser Homepage leider notwendig.
Die Sache mit den "Links"
Das Deutsche Recht treibt tolle Stilblüten.
So hat mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch Setzen eines Links sich die Inhalte der gelinkten Seite zu eigen macht und ggf. mitzuverantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von den Inhalten der verlinkten Seiten distanziert.
Zur Info: Ich (der Moderator) kenne weder das Urteil im weiteren Wortlaut noch die zugrundeliegenden Tatsachen. Ich muss es auch nicht nachlesen. Hamburg ist auch Hamburg, und Bonn ist Bonn. Vielleicht ging es dort ja um Neonazis oder pornografische Bilder. Die Links auf unseren Seiten gehören jedenfalls zu nichts dergleichen und mit den Links soll lediglich die Freizeitplanung erleichtert werden. Allerorten gibt es aber Halunken, die sich durch Rechtsverdreherei eine goldene Nase verdienen möchten, indem sie Leute abmahnen, die nicht jedes Urteil jedes Gerichts kennen. Deshalb werden seit dieser Zeit Unmengen an Speicherplatz dadurch verwendet, dass jeder, der eine Homepage betreibt, sich separat von verlinkten Seiten ausdrücklich distanzieren muss, um dieser Bauernfängerei zu entgehen. Aber so ist das deutsche Recht - es hat mit Pragmatik leider nur wenig zu tun. Leider müssen wir uns damit abfinden.
Daher rein vorsorglich:
Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von Inhalten jeglicher Art auf den von uns verlinkten Seiten und erklären, dass wir auf die außerhalb unserer Domain liegenden Seiten keinerlei Einfluss bezüglich deren Gestaltung und Inhalt haben und somit auch nicht verantwortlich sind.
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Im Namen des Urteils ergeht es dem Volk... ;-)
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