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Jurispondent

Immer, wenn ich diesen Begriff verwende, bekommen manche Menschen große Augen.

„Was ist denn das?“,

heißt es dann. Deswegen möchte ich an dieser Stelle gern einmal kurz darlegen, was ein solcher tut – oder auch nicht tut.

Kurz gesagt, ist ein Jurispondent jemand, der sich im Rechtswesen auskennt. Die Bezeichnung „Jurispondent“ ist als solche weder besonders geschützt noch einer speziellen Ausbildung unterworfen – trotzdem bedarf es einschlägiger Vorkenntnisse, um gewisse Tätigkeiten auszuüben. Leider gibt es, wie fast überall, auf dem Gebiet viele Scharlatane, die Dir den Mond versprechen.

Wichtig: Im Unterschied zu einem niedergelassenen Rechtsanwalt erteilt ein Jurispondent selbst keinerlei Rechtsrat!

Es handelt sich vielmehr um eine Person, die ähnlich wie ein Experte oder Beirat auf der Basis langjähriger Erfahrungen agiert, in der Regel weiß wie Juristen „ticken“ und der dem hier eher unbedarften Menschen helfen kann, gewisse Fallstricke, die in keinem Gesetzbuch stehen, zu vermeiden.

Meine persönliche Qualifikation begründet sich auf rund vierzig Jahre erfolgreiche Selbständigkeit und Freiberuflichkeit vor allem auch im kaufmännischen und künstlerischen/schriftstellerischen Bereich, in denen ich vielfältige einschlägige Erfahrungen sammeln durfte. Dieses Wissen und diesen Hintergrund stelle ich Dir gern zur Verfügung.

Die Tätigkeiten eines Jurispondenten kosten allerdings Geld.
Auch ich arbeite halt nicht „für Umme“.

Die Vergütung wird zeitabhängig berechnet und versteht sich zuzüglich eventueller Spesen. Der Satz hierfür wird individuell vereinbart und richtet sich auch nach dem geistigen Anspruch meines Wirkens. Bei langfristigeren Tätigkeiten werden in der Regel Vorschüsse oder Abschlagszahlungen berechnet. Derart anfallende Kosten können unter Umständen auch von anerkannten sozialen oder gemeinnützigen Einrichtungen übernommen werden. Sie sind aber nicht durch Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe oder dergleichen erstattungsfähig.

Gesetzliche Grundlage für jedwede Tätigkeit im Rechtsbereich ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), welches Mitte 2008 das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) abgelöst hat. Ein Jurispondent erbringt selbst keinerlei Dienstleistungen im Sinne dieses Gesetzes. Für alle Tätigkeiten, welche dortigen Restriktionen unterliegen, wird stets unbedingt ein zugelassener Rechtsanwalt, in der Regel ein Fachanwalt für das konkrete Rechtsproblem, hinzugezogen, den der Jurispondent auf Wunsch auch gern vermittelt. Der Anwalt ist dann zusätzlich zu vergüten.

Gleichwohl gibt es Vieles, was ich Dir anbieten kann:

Ein Jurispondent hört zu! Er nimmt deinen „Fall“ – deine Sorgen und Probleme – ernsthaft zur Kenntnis und betrachtet diese dann selbst aus verschiedenen, auch oppositionellen, Blickwinkeln heraus. Er kann  gesicherte Fakten ausfindig machen, welche deine Ansichten bestärken, aber auch wiederlegen. Letztlich kann er sogar versuchen, dich aus einer „Blase“ zu befreien, in der Du andere Ansichten nicht (mehr) wahrnimmst oder diese nicht verstehst. Er entfernt gern Betriebsblindheiten. Er ist aber definitiv kein Pfarrer oder Psychiater.

Ein Jurispondent bereitet vor! Er mag im Auftrage eines Anwalts oder im Sinne eines vorübergehenden, zeitlich befristeten Angestelltenverhältnisses ähnlich wie ein Sekretär Aufzeichnungen und Korrespondenzen eines Klienten sichten, sortieren und vorbereiten, sich einen ersten Überblick verschaffen und unverbindliche Empfehlungen aussprechen, in welche Richtung etwas grundsätzlich „gehen“ sollte. Er kann insbesondere betriebsinterne Verfahrensvorgänge unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften optimieren.

Der Jurispondent unterstützt! Er kann beim Ausfüllen von Formularen oder Anträgen behilflich sein, speziell bei legasthenischen, sprachlichen oder kulturellen Problemen. Aber er darf diese normalerweise nicht an des Klienten Stelle unterschreiben. Für die Richtigkeit der Angaben und alle Auswirkungen bleibt der Klient allein verantwortlich. Der Jurispondent vermerkt normalerweise in weiterzuleitenden Schriftstücken, die der Klient unterschreibt, dass er beim Ausfüllen „behilflich“ war, für den Fall, dass sich Rückfragen Dritter ergeben sollten.

Der Jurispondent begleitet! Er kann nämlich „wie ein guter Freund“ als nichtanwaltlicher Beistand bei Mediations-, Verhandlungs-, Amts- und Behördengesprächen betroffene Personen als moralische und/oder psychische (nicht: rechtliche!) Unterstützung begleiten, soweit dieses jeweils nicht gesetzlich ausgeschlossen ist. Er kann Dir auch als Zeuge zur Verfügung stehen, wenn du ein seriöses Rechtsgeschäft aus Beweisgründen nicht ohne Mitwisser abschließen willst.

Ein Jurispondent ist also niemand, der irgendwelche Staatsexamina abgelegt oder sich besonderen fachlichen Prüfungen unterworfen hätte. Er ist vielmehr ein pragmatischer Helfer, ein Experte, der zur Hand geht, und der mit seinen persönlichen Erfahrungen aufwartet.

Vor allem aber ist ein Jurispondent verschwiegen! Er quatscht nicht über das, was er von seinen Klienten erfährt. Seine Erinnerungslücken sind denen eines Olaf Scholz würdig, wenn es darauf ankommt – falls Du verstehst was ich meine. Er ist in allen Fällen eine loyale Vertrauensperson.

Wenn Du daher ein Problem hast und nicht weiter weißt, dann rufe nicht das „A-Team“, sondern mich!

Schildere mir gern kurz Dein Problem per email. Ich komme auch gern für Weiteres zu Dir. Aber auch, wenn ich im Internet zu finden bin, komme ich nicht nach Kalterherberge. Will heißen, Klienten in Bonn und im Umland sind mir die Liebsten.

Email-Kontakt: Jurispondent[-AT-]gobinda-freizeit.de

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