Anmeldung zum Event

ANMELDUNG

Um an unseren Events teilzunehmen, musst du dich jeweils konkret dazu verbindlich anmelden.
Bitte beachte, dass du einmalig REGISTRIERT sein musst, um dich für unsere Events anzumelden! Jetzt einmalig >REGISTRIEREN!

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(Aktuell ist eine Anmeldung direkt über den Kalender noch nicht möglich).

Wenn du noch nicht selbst registriert bist, kannst du nurteilnehmen, wenn dich ein anderer, registrierter Teilhaber von Gobinda verbindlich beim Moderator mit anmeldet. Falls du also erst mal „reinschnuppern“ willst, suche dir bei uns einen „Bürgen“.

Registrierte Teilnehmer können auch andere Personen mit anmelden (max. bis zu 2, wenn du mehr andere Personen mit anmelden willst, wende dich direkt an den Moderator). 

Für alle Anmeldungen zu Events gilt unsere Verfassung (Teilhabervertrag, Gruppenregeln), die mit der Registrierung individuell vereinbart wurden. Den Wortlaut findest du noch einmal hier zur Erinnerung: Gobinda_VerfassungPDF 

Die Absende- oder Empfangsbestätigung der Anmeldung gelten nicht als Teilnahmebestätigung im Sinne der Verfassung. Die Anmeldung stellt insofern ein Angebot seitens des Teilhabers dar, allein oder zusammen mit den mit angemeldeten Personen bei einem konkreten Event mitmachen zu wollen. Anmeldungen per WhatsApp, SMS, email etc. sind der Anmeldung über das Formular gleichgestellt.

BITTE SORGFÄLTIG AUSFÜLLEN UND DANN ABSENDEN!

Verbindliche Anmeldung:

Gib hier bitte das Datum deiner Anmeldung ein.
Gruppenmitglied (Teilhaber), Anmelder:
Falls das Event oben in der Box nicht angegeben ist, dann nenne hier die Bezeichnung.
Gib hier den Termin und die Uhrzeit an, so wie sie in dem Angebot zum Event dargestellt sind.
Daueranmeldung - auch für periodische Folgeevents:
Ich bin selbst Teilhaber ("Mitglied") bei Gobinda
Anmeldung zu den Vereinbarungen der Verfassung und der Hausregeln
Mitangemeldete Person 1 falls zutreffend:
Der anmeldende Teilhaber bürgt im Sinne der Verfassung von Gobinda für die mit angemeldete Person 1.
Grad der Bekanntschaft der 1. mitangemeldeten Person:
Freiwillige bzw. geschätzte Angabe.
Mitangemeldete Person 2 (falls zutreffend):
Der anmeldende Teilhaber bürgt im Sinne der Verfassung von Gobinda für die mitangemeldete Person 2.
Grad der Bekanntschaft der 2. mitangemeldeten Person:
Freiwillige bzw. geschätzte Angabe.