No Show Gebühr?
Was ist das denn?
Nun, in der Regel ist für die Durchführung unserer Freizeitaktivitäten („Events“) eine verbindliche Voranmeldung, Bestellung oder Tischreservierung erforderlich. Zum einen natürlich, um zu gewährleisten, dass wir dann auch alle wie gewünscht Platz finden – zum anderen, damit der Gastronom (oder eben eine andere Einrichtung) planen kann. Ich (der Moderator) tätige diese normalerweise für die Gruppe und bürge dafür mit meinem guten Namen (oder gar Kreditkartennummer). Gleiches gilt aber auch, sollte jemand anderes von uns mal die Reservierung für ein Gruppenevent tätigen.
Insbesondere während und nach der leidigen „Corona-Zeit“ ist, vor allem in anderen „Freizeitgruppen“, die Zahl der „Reservierungen“, die getätigt, dann aber nicht eingehalten wurden, allgemein sprunghaft angestiegen. Das hat die DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) dazu veranlasst, seinen Mitgliedern zu empfehlen, entweder Vorkasse zu verlangen oder aber eben eine No-Show-Gebühr zu berechnen, wenn dies geschehen sollte.
Eine No-Show-Gebühr ist mithin der Betrag, den ein Gastronom oder der Betreiber einer Einrichtung (zB Sportstätte) von einem Reservierenden verlangt, der nicht oder mit weniger Personen erscheint als angemeldet. Dies steht auf fester rechtlicher Grundlage, ist nicht meine Erfindung und erstmal so „hinzunehmen“.
Natürlich ist es auch unspaßig für die anderen (anwesenden) Beteiligten, die auf „verspätete“ Gäste warten die dann gar nicht erscheinen (nein, eine SMS oder WhatsApp „Komme Später“ gilt nicht!) und die Kellnerin bereits das zweite Mal weggeschickt wird, wenn sie die Bestellung aufnehmen will. Deshalb steht Verspätung von mehr als 10 Minuten dem „No Show“ grundsätzlich erstmal gleich. Wenn gar mehrere Personen plötzlich fehlen, „zieht“ sich dann auch der Tisch dahin und es entsteht ein personelles Ungleichgewicht – aber das ist nicht so sehr der Punkt.
Abgesehen davon, dass die Schelte eines Gastronoms dann ggf. diejenigen abbekommen, die tatsächlich kommen, und nicht die, welche gar nicht erst erscheinen, wirft solches schlimmstenfalls ein schlechtes Licht auf die ganze Gruppe. Deswegen ist es bei uns ein absolutes „no-go“, zu einem solchen „Reservierungs“-Event zuzusagen und dann nicht zu erscheinen oder kurzfristig wieder abzusagen. Aufgrund der inzwischen mancherorts praktizierten Vorkasse- oder No Show Regelungen reicht es allerdings nicht mehr aus, solche „Schlawiner“ mit einer „Schweinderlkassengebühr“ zu belegen oder sie aus der Gruppe auszuschließen. Vielmehr ist jeder Anmelder verplfichtet, die Kosten zu tragen, die durch sein unerwünschtes derartiges Verhalten entstehen.
Die Wirte regeln das sehr unterschiedlich, aber oft werden höhere zweistellige Beträge pro Person in Ansatz gebracht. Wer sich also anmeldet, dann aber nicht erscheint oder kurzfristig wieder absagt, muss diese Kosten zahlen. Ich (der Moderator) kann und will dafür nicht in Vorleistung treten; für den Fall das es doch einmal geschieht, berechne ich diese Kosten natürlich weiter – und zwar zuzüglich des mir selbst entstehenden Aufwandes.
Nun kann es immer mal einen „wichtigen Grund“ geben, warum man kurzfristig absagen muss oder nicht kommen kann. Wenn das glaubhaft dargestellt wird, sollte auch der Gastronom „erbarmen“ finden, garantieren kann ich es allerdings nicht. Auch lässt sich zudem trefflich streiten, was denn nun ein „triftiger Grund“ sei und was nicht. Nach gesundem Menschenverstand zählen darunter nur nicht absehbare Gründe, die ihrerseits aus dem Beruf (nicht abwehrbarer Vertretungszwang. Dienstanweisung) oder aus akuten Familiären Belangen (eigene Krankheit oder die Schutzbefohlener) beruhen. Alles andere ist Mumpitz.
Idealerweise benennt man bei derart notwendiger Absage jedenfalls einen geeigneten Ersatzteilnehmer, der einspringt. Ich (der Moderator) habe in der Regel weder Zeit noch Muße, mich um einen Ersatzteilnehmer zu kümmern.
Zu kurzfristig ist eine Absage jedenfalls dann, wenn die Reservierung von mir (dem Moderator) nicht mehr geändert werden kann und auch kein Ersatzteilnehmer beschafft werden kann. Auf jeden Fall endet die Fristigkeit in dem Moment, wenn das Lokal bei mir (dem Moderator) nachfragt, ob die Reservierung bestand hat. Wer schonmal selbst bei Quandoo oder anderen reserviert hat, weiß, dass das immer in der Vorwoche oder am Vortag (je nach Beliebtheit und Auslastung des Lokals) erfolgt.
Unbeschadet der vom Verursacher einer nicht wahrgenommenen Reservierung verursachten Kosten hat jeder, der kurzfristig absagt oder nicht erscheint, zur Meidung des Ausschlusses aus der Gruppe eine Spende an die „allgemeine Orgakasse“ in Höhe von 5 EUR zur Deckung des zusätzlichen Aufwandes zu leisten. Diese Kosten können erlassen werden, wenn die betreffende Person triftige Gründe wie beschrieben nachweist. Auf die Fälligkeit einer „No Show Gebühr“ gegenüber dem Wirt hat das keinen Einfluss.
Sollte aufgrund des Nichterscheinens oder der kurzfristigen Absage von Teilnehmern ein Event undurchführbar oder nur erheblich eingeschränkt durchführbar werden, sind diejenigen, welche nicht erschienen bzw. kurzfristig abgesagt haben, den anderen Teilnehmern zum Ersatze ihres jeweiligen (Mehr-)Aufwandes verpflichtet. Als Beispiel seien hier etwa anteilige Buffetkosten oder die durch Köpfe teilbare Bahnmiete von Sportstätten genannt.
Ich (der Modertor) behalte mir vor, von Anmeldern „Sicherheitszahlung“ für eventuelles „No Show“ zu verlangen.
Mit der Anmeldung zu einem Event erkennt jeder Anmelder diese Regeln zur „No Show Gebühr“ als verbindlich an.