GOBINDA-FREIZEIT
ist eine 2007 von mir (GEORG) ins Leben gerufene offene, private Freizeitgruppe für Menschen 35+ im Rheinland (Bonn und weitere Umgebung) ohne jegliche gewerbliche Ambitionen und ohne Vereinsmeierei, gedacht für lebenslustige Individuen, die Spaß an Unternehmungen verschiedener Art mitbringen. Sie entstand aus einem Freundeskreis und als Alternative zu den bekannten (eher gewerblichen) Freizeitplattformen.
Als Teil unserer zum Teil schon sehr langlebigen Gemeinschaft musst du natürlich nicht bei allem Mitmachen, um dabei zu sein, sondern kannst dir deine Rosinen herauspicken. Im Unterschied zu anderen „Plattformen“ kann man bei uns nicht einfach „Events einstellen“ und schauen, was draus wird – sondern wir planen gemeinschaftlich und machen dann was daraus. Es läuft sämtlich zuverlässiger und „näher“ zueinander ab. Zur Zeit bestehen wir aus einem Kern von ca. 50 Personen (die Corona-Maßnahmen haben auch bei uns auf die Teilnehmerzahlen gedrückt), die Gruppe ist noch wieder weiter steigerungsfähig.
Das ganze ist Gebührenfrei, aber eben meistens nicht „kostenlos“.
Will heißen, die Mehrzahl unserer Unternehmungen kostet Geld, so wie jedes Hobby. Wir selber verdienen daran aber nichts, sondern sind „ehrenamtlich“ tätig. Wir tun das alles aus „Spaß an der Freude“. Natürlich sind wir nicht „böse“, wenn du für die Orga mal etwas spendest oder mal ein Bier ausgibst. Wenn Du ganz besonders mit aktiv werden und die Gemeinschaft unterstützen willst, kannst du auch „Mitglied“ in unserem FÖRDERKREIS werden. Du solltest dir aber jedenfalls die gebotenen Events auch „leisten“ können.
Unsere Schwerpunkte sind
- Essen und Trinken (auswärts essen)
- Spielen (Brett- und Kartenspiele)
- Kunst und Kultur (Kino, Theater, Konzerte etc.)
- Leichte sportliche Aktivitäten (Bowling, Kegeln etc.)
- Ausflüge und Urlaube (Fremde Städte in Europa)
- Wanderungen und Spaziergänge.
Diese Aufzählung ist gewiss nicht abschließend. Immer wieder fallen uns tolle neue Sachen ein, die wir gerne einmal machen, oder auch wiederholen, wenn es Spaß gemacht hat. Daher gilt: Entdecke einfach die Möglichkeiten, die du bei uns hast. Mitmachen kann jede erwachsene Person (vorzugsweise ab 35 Jahren).
Zu deinen „Skills“ sollten gehören:
- Ordentliches Erscheinungsbild
- Begeisterungsfähigkeit
- Zuverlässigkeit / Pünktlichkeit
- Verbindlichkeit (eine Zusage ist eine Zusage!)
- Freundlichkeit und gepflegter Umgang
- Friedvolle Grundeinstellung (keine Streithansel)
- Deutsche Sprache in Wort uns Schrift
- Anpassungs/Eingliederungsbereitschaft
- Kein „Sniff“*)
(* aus Schottland wegen Geiz ausgewiesener Schwabe)
Das trifft auf dich zu? – Dann bist du bei uns richtig!
Die Teilnahme an allen Events erfolgt allerdings auf jeweils eigene Gefahr.
Ich, „Georg“, moderiere das Ganze. Mehr über mich findest du daher unter dem Menüpunkt „Der Moderator“.
Der Moderator ist weder Pauschalreiseanbieter noch sonstwie persönlich haftbar für die Durchführung im Einzelnen, den reibungslosen Ablauf, Schäden etc. etc.!
Vielmehr handelt es sich bei sämtlichen Events um gemeinschaftliche, eigenverantwortliche Veranstaltungen.
Surfe einfach durch das Menu, um für Dich interessante Punkte zu finden.
Wenn du mitmachen möchtest, registriere dich einfach über das Registrierungs-Formular. Du erhältst dann 1-2x im Monat unseren Newsletter per email.
Du kannst dich dann für jedes Event anmelden, das du mitmachen möchtest (vorausgesetzt es ist Platz vorhanden). Oder auch Interesse bekunden an Ideen, für die es noch keine weitere Terminierung gibt (dann können wir dich bei der Terminfindung einbeziehen). Sobald wir dich persönlich kennen, kannst du auch Mitglied in unseren WhatsApp-Gruppen werden, über die oft kurzfristige Vereinbarungen getroffen werden.
Rechtliche Hinweise
Um an den einzelnen Events der Freizeitgruppe teilzunehmen, ist die einmalige formale Registrierung beim Moderator erforderlich. Diese soll schriftlich über das Registrierungsformular dieser Webseite oder per email erfolgen. Für die Teilnahme an den einzelnen Events genügt dann die Mitteilung, teilnehmen zu wollen (Teilnahmemöglichkeit begrenzt, wenn voll, dann voll!). Mit einer Anmeldung zum Event wird man nebst der mitangemeldeten Personen zumindest für die Dauer des betreffenden Events auch Mitglied der Gruppe und gilt als „registriert“, soweit die Teilnahme bestätigt wird – auch wenn die eingereichten Daten unvollständig sind.
In der Gruppe registrierte Personen können andere (auch nicht selbst registrierte) Personen mit zur Teilnahme anmelden. Für diese Personen gelten dieselben Regelungen wie für die registrierte Person, wobei Ansprechpartner für den Moderator außerhalb des Zeitraums des tatsächlichen Events ausschließlich die anmeldende Person ist, es sei denn, die persönliche Kontaktaufnahme zu mitangemeldeten Personen durch den Moderator ist aus triftigen Gründen unumgänglich. Die anmeldende Person ist daher insoweit mitverantwortlich für tatsächliche Teilnahme, Handeln und Verhalten der von dieser mitangemeldeten Personen. Eine Vorausbedingung, die diese Regel umgeht, ist im Innenverhältnis der Teilnehmer unwirksam.
Die Teilnahme an unserer Freizeitgruppe ist gebührenfrei. Organisatorische Leistungen erfolgen also kostenfrei, sofern sie sich im für üblicherweise stattfindenden Rahmen unserer Bandbreite befinden und nicht hierfür gegenüber anderen (Anbietern, Vermittlern) etwas zu zahlen ist (zum Beispiel Vorverkaufsgebühren). Der Moderator behält sich vor, ihm entstandene Auslagen für finanzielle Transaktionen, Korrespondenz und Telefonie auf die Teilnehmer umzulegen. Ist für die Durchführung eines Events besondere Recherche, schriftliche Erklärung gegenüber Dritten, zwingende persönliche Anwesenheit des Moderators zu Weisungszwecken oder sonstiger Mehraufwand erforderlich, so ist der Moderator berechtigt, den hierfür anfallenden anteiligen Mehraufwand von Zeit, insbesondere auch zur Führung von Korrespondenzen, neben den anfallenden Kosten zu berechnen und auf die Teilnehmer insgesamt umzulegen. Der Umlegungsschlüssel entspricht dabei demjenigen für die Hauptsache.
Alle Kosten, welche durch die Teilnahme an einzelnen Events entstehen, werden im Übrigen nach dem Verursacherprinzip umgelegt; sofern dies nicht greift, nach Köpfen.
In Restaurants bezahlt jeder seine Zeche selbst (German Payment). Der Moderator tritt auch nicht ausnahmsweise in Ersatzhaftung.
Für alle einzelnen Aktivitäten bilden wir jeweils formaljuristisch eine „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ (GbR) ohne Gewinnabsicht, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (i.e. BGB §§705 ff) geregelt ist. Eine Gesellschaft setzt sich immer aus all denjenigen zusammen, die sich für ein Event verbindlich anmelden. Die Wiederabmeldung vom einzelnen Event berührt die Mitgliedschaft in der betreffenden Gesellschaft nicht; insbesondere bleiben durch die Anmeldung bei Veranstaltern entstandene Kosten wie zum Beispiel auch „No Show Gebühren“ in Lokalen oder hierdurch bedingte Kosten für Mehraufwand bei der Eventorganisation weiterhin fällig. Der Moderator ist für alle Handlungen der jeweiligen GbR alleinig vertretungsberechtigt, so er nicht einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin schriftlich bestimmt. Die Stellvertretung kann auf einzelne Handlungen begrenzt werden.
Der Moderator ist berechtigt, angemessene Anzahlungen einzusammeln, wenn die Art und der Umfang des Events oder der beauftragte Anbieter solches verlangen.
Es gelten die Bestimmungen des BGB zur Verwaltung von Fremdeinlagen zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks.
Die jeweilige einzelne Gesellschaft wird aufgelöst, wenn deren Zweck erfüllt oder das Erreichen des Zwecks unmöglich geworden ist.
Die Gesellschafter sind demgemäß verpflichtet, zum Erreichen des Zwecks beizutragen und insbesondere alles zu vermeiden, was dessen Erreichen zu vereiteln oder zu verzögern geeignet ist und haften hierfür gegenüber allen Teilnehmern insgesamt. Getätigte Einlagen zum Erreichen des Zwecks gehen – insbesondere bei Kündigung / Wiederabmeldung zur Unzeit – auf die verbliebenen Teilnehmer über. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nur bei/nach endgültiger Beendigung der Gesellschaft (Erreichen des Zwecks, Unmöglichwerdens, Auflösung) und dann auch nur im Rahmen unverbrauchter Mittel.
Neben dem jeweiligen Veranstalter übt der Moderator (oder dessen Stellvertretung) auf allen Veranstaltungen das HAUSRECHT aus.
Bei hoffentlich nicht vorkommenden, aber möglichen Streitigkeiten aus den Vereinbarungen bezüglich der Freizeitgruppe oder eines Events zwischen Moderator und Teilnehmern oder Teilnehmern untereinander ist jeweils vor einer anwaltlichen oder gerichtlichen Inanspruchnahme das örtlich zuständige Schiedsgericht anzurufen. Dies ist regelmäßig die für den Erstwohnsitz der bescholtenen Partei zuständige Schiedsperson, deren Adresse beim örtlichen Amtsgericht zu erfragen ist.
Registrierte Personen bleiben Mitglied der Freizeitgruppe, auch wenn sie sich deregistrieren, bis sämtliche schwebenden Verbindlichkeiten abgewickelt sind.
Übermittelte Daten werden vom Moderator stets nur in dem Umfang weitergegeben, wie es für die Durchführung des einzelnen Events erforderlich ist. Der Moderator haftet hier insbesondere nicht für den Umgang mit Daten bei Dritten, denen diese Daten zur ordnungsgemäßen Durchführung des Events zu übermitteln sind.
Im Übrigen erfolgt die Teilnahme in allen Fällen ohne Gewähr und Haftung des Moderators.