Gemeinsame Willenserklärung
Zum 1.12.2024 haben sich sechs Brett/Kartenspieler zusammengefunden, um das „Kulturgut Spiel“ zu pflegen und zu fördern. Rechtsgrundlage sind die §§705 ff. des bürgerlichen Gesetzbuches in aktueller Fassung. Alle Tätigkeiten unter der Bezeichnung „Spielrausch“ erfolgen auf diesen Grundlagen. Die getroffenen Vereinbarungen zur Durchführung gemeinsamer, offener Spielekreise findet sich hier:
Spielrausch_Satzung_011224PDF
(c) H.-Georg Rausch.