
Das Wichtigste bei uns ist der Spaß!
Unsere Gruppenregeln sind vor allem dazu da, unseren wiederkehrenden Events einen einheitlichen Rahmen zu geben. Diese sind so etwas wie unser „Grundgesetz“, der gewachsene Usus in konkreter Sprache. Wenn du dich an diese kleinen Regeln hältst, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, dann gibt es auch keinen Stress. Leute, die sich nicht an diese kleinen Regeln halten (wollen), brauchen wir auch nicht, sorry.
Mit deiner Registrierung bei GOBINDA erkennst du diese unsere Gruppenregeln, d.h. die „Verfassung“ (wie diese ab 1.1.2026 heißen), verbindlich als individuellen Vertrag an. Die Vereinbarungen gehen also über „allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder dergleichen hinaus!
Den genauen Wortlaut der VERFASSUNG (Gruppenregeln, Teilhabervertrag) findest du HIER.
Klicke einfach auf die nachstehenden Buttons, um mehr Infos zu besonderen Punkten zu erhalten. Darüber hinaus findest du unten auch eine Zusammenfassung der wichtigsten Eckpunkte (diese sind aber wirklich nur eine Zusammenfassung der elementarsten Grundlagen, es gilt stets der Wortlaut unserer Verfassung).
Wenn du dazu Fragen hast, wende dich gern an den Moderator.

UNSERE VERFASSUNG
ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN ECKPUNKTE UNSERER „GRUPPENREGELN“ *):
I. Rechtsgrundlagen – Was gilt?
GOBINDA hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Rechtsgrundlagen sind die Paragraphen 705 ff, 662 ff und 145 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die Verfassung ist „de jure“ eine Vereinbarung, also ein Vertrag zwischen dem Moderator H.-Georg Rausch und DIR, sowie auch zwischen DIR und allen anderen jeweils bestehenden Teilhabern, die/der unsere gegenseitigen Rechte und Pflichten untereinander und unser Auftreten nach außen hin regelt.
Wichtig: Für jedes Einzelne Event bilden die nur jeweils daran Mitwirkenden bzw. Beteiligten eine (eigene) Gemeinschaft nach diesen Grundlagen mit dem Zweck, dieses durchzuführen. Diese Gemeinschaft beginnt jeweils mit der Anbahnung (Projektierung), dauert über das Stattfinden hinaus und endet mit dem Erreichen des jeweiligen Zwecks oder dessen mehrheitlich festgestellter Unmöglichkeit sowie der notwendigen Nacharbeit.
II. Zwecke und Ziele – Unser „Wesen“
GOBINDA dient dazu, einen einheitlichen Rahmen für eine Vielzahl von Events mit wechselnden Personen zu schaffen und Menschen zusammenzuführen, die zuverlässig Freizeit miteinander gestalten und genießen wollen. Zu diesem Zweck wird diese Homepage betrieben. Teilhaber erhalten zudem einen periodischen Newsletter per email und können sich in unseren WhatsApp-Gruppen oder sonstigen Social Media Kanälen (zB WhatsApp) engagieren.
III. Wer ist Was?
Der Moderator (alleingeschäftsführender Leiter, „Geschäftsführer“ im Sinne des Gesellschaftsrechts) ist Gründer H.-Georg Rausch. Teilhaber (Gesellschafter) sind alle Personen, die bei Gobinda persönlich registriert sind. Gäste sind Personen, die nicht selbst registriert sind, aber auf Einladung von Teilhabern (unter deren Bürgschaft) bei einzelnen Events von Gobinda mitmachen (oder nur an „offenen Events“ teilnehmen, für die es keiner Registrierung bedarf). Mitwirkende sind alle Personen, die an der Anbahnung, der Durchführung oder der Nachbereitung eines Events irgendwie mitbeteiligt sind. Beteiligte sind alle Personen, die zu einem Event vor Ort physisch tatsächlich anwesend sind.
IV. Finanzen (Kassen)
Gobinda verfügt über eine allgemeine interne Organisationskasse, aus welcher die universellen nicht einem konkreten Event zuzuordnenden Kosten (wie etwa der Betrieb dieser Homepage) finanziert werden. Darüberhinaus wird, soweit erforderlich, für jedes einzelne Event eine eigene Eventkasse gebildet. Grundsätzlich zahlt jeder Beteiligte/Mitwirkende seine Kosten selbst. Der Moderator tritt nicht in Vorlage.
V. Teilhaber (Gesellschafter)
Teilhaber kann jede Person werden, die mindestens das 21., besser aber das 35. Lebensjahr vollendet hat. Aus der Teilhaberschaft entstehen Rechte und Pflichten, da diese (die Registrierung bei Gobinda und Annahme durch den Moderator) eine Vereinbarung – also de jure den Abschluss eines Vertrages – darstellt. Die Teilhaberschaft ist Voraussetzung für die Anmeldung zum Event; Teilhaber können aber auch Gäste mit anmelden, wenn sie für diese bürgen.
VI. Events (Unternehmungen)
In Kleingruppen beteiligen wir uns an einer Vielzahl von Events, die wiederkehrender oder einmaliger Natur sein können. Nur die jeweiligen Beteiligten bzw. unmittelbar Mitwirkenden sind als Teilnehmer am konkreten Events den dortigen Vorgaben unterworfen und haften auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nur für sich selbst und nicht gesamtschuldnerisch.
VII. Anmeldung zu einzelnen Events
Eine konkrete Anmeldung zu einem Event ist immer verbindlich. Der „Rücktritt“ ist außer bei triftigem Grund nicht zulässig; ein „grundsätzliches, jederzeitiges Rücktrittsrecht“ ist vertraglich ausdrücklich abbedungen. In jedem Fall können bei einem Rücktritt Ausfallkosten entstehen, i.e. wenn ein Event für Verbleibende durch den Rücktritt einzelner teurer würde. Mit der Teilnahmebestätigung durch den Moderator ist der Platz auf dem Event gesichert. Der Moderator haftet nicht für Umstände, die außerhalb seines Einflusses liegen (zB Konzertabsagen von Veranstaltern). Mit der Anmeldung zu einem Event werden die jeweiligen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unmittelbarer Bestandteil des Rechtsverhältnisses zwischen dem einzelnen Teilhaber, der beteiligt ist, und dem tatsächlichen Anbieter vor Ort.
VIII. Wieder-Abmeldung von einzelnen Events
Wenn du aufgrund von Gesundheit (eigene oder die Schutzbefohlener), wichtigen plötzlichen familiären oder beruflichen Hemmnissen oder aufgrund höherer Gewalt verhindert bist, an einem Event, für das du dich angemeldet hast, teilzunehmen, dann melde dich sofort wieder ab. Nur dann können größere Ersatzansprüche (wie etwa No-Show Gebühren in Lokalen) vermieden werden. Bei Abmeldung nach Teilnahmebestätigung sind, wenn keine zulässige Begründung glaubhaft gemacht wird, 5 EUR in die Schweinderlkasse (allgemeine Organisationskasse) fällig – unbeschadet sonstiger Ersatzansprüche. Ein „Rücktritt“ bzw. eine „Wiederabmeldung“ befreien den Teilhaber nicht davon, entstandene oder noch unvermeidbar entstehende Kosten zu begleichen – auch nicht bei Abmeldung aus wichtigem Grund. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung geleisteter Einlagen (zB Sicherheitsleistungen), solange das Event nicht stattgefunden hat oder dessen Stattfinden für Unmöglich erklärt wurde.
IX. Dein persönliches Erscheinen
Zu allen Events, zu denen du dich angemeldet hast, musst du auch persönlich in teilnahmebereiter Form pünktlich erscheinen und mitmachen. Das gilt auch für von dir mit angemeldete Gäste. Nachteile für die Gruppe aufgrund Fehlverhaltens gehen zu deinen Lasten; zumindest ist eine Schweinderlkassengebühr von 5 EUR fällig. Diese Regeln gelten auch, wenn du ein Event vorzeitig verlässt.
X. Besorgungsauftrag (Nebentätigkeiten aus „Gefälligkeit“)
Wenn der Moderator ausnahmsweise Besorgungen für die angemeldeten Personen vornimmt, zum Beispiel also Buchungen durchführt oder Eintrittskarten besorgt, dann erfolgt dies stets jeweils aus reiner Gefälligkeit zur sinnvollen Abwicklung und im Vertrauen auf die Wahrhaftigkeit und den Bestand der Anmeldung, sowie unter der Voraussetzung entsprechender Leistung durch den Teilhaber an den Moderator. Der Moderator kann insbesondere nicht der „Leidtragende“ sein, wenn sich jemand wieder abmeldet. Es obliegt dem Teilhaber, ggf. für eine geeignete Ersatzperson zu sorgen und die notwendigen Formalitäten mit dieser abzuwickeln.
XI. Fotos und Videos
Wahrt immer die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligter und die Bestimmungen der Veranstalter. Insbesondere ist es ohne besondere Erlaubnis nicht gestattet, Fotos von Veranstaltungen mit erkennbaren Personen in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen oder sonstwie weiter zu verbreiten.
XII. Unter-Gesellschaften
Für regelmäßig wiederkehrende Events sowie auch einzelne solche, wo dies aufgrund des Wesens geboten erscheint, können Gesellschaften nach dieser Verfassung vom Moderator ins Leben gerufen werden, die sich dann nur auf dieses eine oder die Mehrzahl gleicher Events beziehen. Eine wesentliche stetige solche Gesellschaft ist „spielrausch!“ für die regelmäßigen öffentlichen Brettspielabende, zu denen grundsätzlich auch unbescholtene Gäste im Namen aller eingeladen sind (offenes Event).
XIII. Hausregeln („Benimm“)
Verhalte dich stets so, dass kein schlechtes Licht auf die Gruppe oder die anderen ehrenhaften Teilhaber geworfen wird. Die „Spieleretikette“ für die Brettspielabende sowie die „Tischetikette“ für Restaurantbesuche sind Zusätze zu dieser Verfassung, die es zu beachten gilt. Du kannst sie nachlesen, wenn du auf einen der entsprechenden Buttons oben klickst.
XIV. Ruhen und Erlöschen der Teilhaberschaft
Unter bestimmten Umständen kann die Teilhaberschaft ruhen oder erlöschen. Dies berührt die gegenseitigen Verpflichtungen aus dieser Verfassung nicht, bis alle noch laufenden gegenseitigen Verpflichtungen vollständig abgewickelt sind.
XV. Loyalität
Der Wahlspruch von Gobinda lautet „Loyalität über alles, außer der Ehre“. Beherzige ihn. Teilhaber bei Gobinda zu sein, verpflichtet dich zur Treue. Zeige dem Moderator an, wenn „Übles“ im Gange ist, dass sich gegen ihn, die Gruppe oder andere ehrenhafte Teilhaber richtet. Unterlasse die Initiierung gleicher oder ähnlicher Events mit einem deutlich überlappenden Personenkreis und/oder zu gleichem/ähnlichen Termin, wenn bereits eine Veranstaltung im Rahmen dieser Verfassung zu dem Zeitpunkt angebahnt ist. Verwässere nicht das „System“.
XVI. Sei kein Streithansel
Bei jedweder Kontroverse Gobinda betreffend ist der Moderator schlichtende bzw. regulierende Instanz. Seine Vorgaben sind in allen nicht justiziablen Angelegenheiten bindend. Bei allen darüberhinausgehenden Angelegenheiten suche stets die Einigkeit oder zumindest den Kompromiss. Schaltet, wenn es nicht anders geht, zunächst eine amtliche Schiedsperson ein. Der Gang zum Gericht ist stets erst das allerletzte Mittel. Personen, die sich nicht an diese Grundsätze der Friedfertigkeit halten, haben bei Gobinda nichts zu suchen.
XVII. Salvatorische Klausel
Sie regelt, was geschieht, wenn eine Bestimmung der Verfassung nichtig oder ungültig sein oder werden sollte. Es wird dann eine Regelung gefunden, die dem Zweck von Gobinda am nächsten kommt, ohne nichtig oder ungültig zu sein.
Wenn du diese unsere Verfassung beherzigst, bist du hier herzlich willkommen.
Irgendwelche „Geheimvorbehalte“ oder gar offener Widerspruch zur Schädigung der Gemeinschaft können nicht akzeptiert werden und führen zur unehrenhaften Entlassung (Beendigung der Teilhaberschaft).
*) Gültig ist die Verfassung im Wortlaut. Das obige ist nur eine Zusammenfassung der wichtigsten Eckpunkte.
Falls Du Fragen hast, wende dich gern an den Moderator „Georg“ (H.-Georg Rausch).